Preise

Für die Ferienwohnung gelten folgende Preise:


01.01.2013 bis 21.06.2013    350,00 €/Woche 

22.06.2013 bis 30.08.2013    550,00 €/Woche (Hauptsaision)

31.08.2013 bis 31.12.2013    350,00 €/Woche

Es ist außerhalb der Hauptsaision die Wohnung auch tageweise (Mindestmietdauer 3 Tage) zu einem Preis von € 50,-- pro Tag zu mieten.

In allen anderen Zeiten beträgt die Mindestmietdauer immer eine Woche Tage. In dieser Zeit beginnt der Mietbeginn immer am Sonnabende.

Wir möchten nicht, dass Sie am Ende des Urlaubes die Endreinigung vornehmen müssen. Diese ist ab dem Jahr 2013 im Preis inbegriffen. Sollten Sie Ihr Haustier mitbringen, werden einmalig zusätzlich 20,-- € Reinigungsgebühr fällig. Bei starker Verschmutzung erlauben wir uns die Kosten separat nach zu berechnen.

Des Weiteren entstehen für Strom verbrauchsabhängige Kosten. Kosten für Öl und Wasser/Abwasser sind seit dem Jahr 2013 lt. §1 Preisangabenverordnung ebenfalls im Preis enthalten.

(weitere Erläuterungen siehe bitte unter: Kleines Ferienhaus-ABC)


Kontakt/Ansprechpartner

Jörg Dannheim

Natalie Tester-Dannheim

Telefon:    0049 (0) 40 64 53 80 13

Fax:         0049 (0) 40 60 95 17 01

E-Mail: Joerg.Dannheim@web.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde für die belegte Ferienwohnung mit uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per EDV-Buchungssystem sowie per Internet vorgenommen werden. Wir werden die Annahme durch eine schriftliche Bestätigung erklären.

Die Ferienwohnung ist ausschließlich für Urlaubszwecke gedacht, was sich auch in der Bauweise und Möblierung auswirkt. Das Bad und die Schlafräume sind vielfach kleiner, die Betten anders als gewohnt. Vieles ist vorwiegend auf Zweckmäßigkeit ausgerichtet.

Von Kunden ist vor Ort bei Mietbeginn dem Hauseigentümer oder dessen Vertreter die schriftliche Bestätigung zu übergeben. Der Kunde erhält dann den Ferienwohnungsschlüssel sowie das Formular zur Eintragung der Zählerstände bei An- und Abreise bezüglich der verbrauchsabhängigen Nebenkosten.

Bis zum Beginn des Ferienwohnungsaufenthaltes kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienwohnungsvertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferien- wohnungsaufenthalt nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Ferienwohnungsvertrag ein, so haften er und der Kunde uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Bezahlung
Nach Abschluss des Vertrages wird gegen Aushändigung der Bestätigung eine Anzahlung von 25 % des Preises fällig. Der gesamte Preis, abzüglich geleisteter Anzahlung, ist spätestens 4 Wochen vor dem Anreisetag (eingehend bei uns) jedoch frühestens nach erfolgter Buchungsbestätigung durch uns zu bezahlen. Bei Abschluss des Vertrages weniger als 30 Tage vor Antritt des Ferienwohnungaufenthaltes ist der Gesamt- betrag sofort nach Erhalt der genannten Mietunterlagen zur Zahlung fällig. Ohne vollständige Bezahlung des Preises bestehen keine Ansprüche des Kunden und keine Leistungsverpflichtungen von uns.

Die Ferienwohnungspreise sind in EURO angegeben.

Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl benutzt werden. Ein Kind unter 3 Jahren über die Höchstpersonenanzahl hinaus ist zulässig. Bei Überbelegung haben wir als Eigentümer der Ferienwohnung das Recht, überzählige Personen abzuweisen.

Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Die Reinhaltung des Mietobjekts obliegt dem Kunden. Bei Abreise ist die Ferienwohnung mit Inventar gereinigt zu hinterlassen. Die Ferienwohnung ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen und am Anreisetag um 14:00 Uhr bezogen werden.

Um die Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B.: Strom, Wasser, Gas, Telefon, zum Schadensersatz bei Beschädigung zu sichern, hat der Kunde an den Ferienwohnungseigentümer bzw. dessen Vertreter eine Kaution in Landeswährung in Höhe von € 100,00 bei Schlüsselübergabe in bar zu zahlen. In der Weihnachts-/Silvesterfeierperiode sowie bei Vermietung an Jugendgruppen (mindestens ein Teilnehmer muss das 25. Lebensjahr vollendet haben) und ähnliches, kann eine erhöhte Kaution bis zur Höhe des 3-fachen Reisepreises verlangt werden.

Am Ende der Mietzeit hat der Kunde den Schlüssel sowie die Abrechnung über die verbrauchsabhängigen Kosten dem Eigentümer oder dessen Vertreter zu übergeben. Der Eigentümer oder dessen Vertreter überprüfen die Abrechnung sowie die Ferienwohnung im Laufe des Abreisetages, in jedem Fall bevor neue Mieter einziehen: Über die Kaution wird dann innerhalb von ca. 14 Tagen nach Abreise abgerechnet.

Die Rückzahlung der Kaution berührt etwaige Ansprüche des Hauseigentümers nicht. Sie enthält insbesondere keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche.

Änderung der Leistung und Preiserhöhung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ferienwohnungsaufenthaltes nicht beeinträchtigen.

Wir verpflichtem uns, den Kunden über die Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann nicht anstatt dessen, ebenso wie bei einer Absage des Ferienwohnungsaufenthaltes durch uns, die Zur-Verfügung-Stellung einer mindestens gleichwertigen anderen Ferienwohnung verlangen.

Wir behalten uns vor, den Ferienwohnungsmietpreis im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen wie folgt zu ändern:

Werden die bei Abschluss des Ferienwohnungsmietvertrages bestehenden Abgaben gegenüber uns erhöht, so kann der Ferienwohnungsmietpreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Ferienwohnungsaufenthaltstermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Ferienwohnungsmietpreises haben wir den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Ferienwohnungsaufenthaltsantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 Prozent ist der Kunde berechtigt, ohne Gründe vom Ferienwohnungsmietvertrag zurückzutreten ohne die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen.

Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann bis zum Beginn des Ferienwohnungsaufenthaltes jederzeit durch Erklärung gegenüber uns von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann uns Ersatz für die von uns getroffenen Vorkehrungen für den Ferienwohnungsaufenthalt und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei Berechnungen des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung zu berücksichtigen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Ferienwohnungaufenthaltes uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:

Bis zum 60. Tag vor der Anreise 20 % des Preises, mindestens jedoch € 50,--.

Ab dem 59. bis 35. Tag vor der Anreise 50 % des Preises, mindestens jedoch € 50,--.

Ab dem 34. Tag bis zum 1. Tag vor der Anreise 80 % des Preises.

Am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

Rücktritt und Kündigung durch Vermieter
In folgenden Fällen können wir vor Antritt des Ferienwohnungsaufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrag kündigen:

Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen das Ferienwohnung trotz Abmahnung uns nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in groben Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.

Bis 4 Wochen vor Antritt
Wenn die Bereitstellung der Ferienwohnung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil wir aus unvorhersehbaren Gründen den geschlossenen Vertrag nicht einhalten können. Der Kunde erhält den ggf. bereits gezahlten Preis zurück.

Nach Mahnung und Fristsetzung
Wenn der Kunde entgegen dieser Mietbedingungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so werden wir ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zusenden, nach deren Fristablauf wir dann berechtigt sind, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen.

Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Aussperrung, Öl- und Benzineinschränkungen, Grenzschließungen, Epidemien, Natur- und Verunreinigungskatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Kunde den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift des § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Haftung / Gewährleistung / Haftungsbegrenzung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung; die Richtigkeit der Beschreibung der Ferienwohnung. Wir haften jedoch nicht für die Angaben in anderen Haus-, Orts- oder Schiffsprospekten, weil auf deren Entstehung und Inhalt wir keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann; die ordnungsgemäße Erbringung des vertraglich vereinbarten Ferienwohnungaufenthaltes.

Die Gewährleistung vom Vermieter

Abhilfe
Wird der Ferienwohnungsaufenthalt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Minderung
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung des Ferienwohnungsaufenthaltes kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Ferienwohnungsmietpreises verlangen (Minderung). Der Ferienwohnungmietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert des Ferienwohnungsaufenthaltes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

Kündigung
Wird der Ferienwohnungsaufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ferienwohnungmietvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden der Ferienwohnungsaufenthalt infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch einen besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Ferienwohnungsmietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

Schadensersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel des Ferienwohnungsaufenthaltes beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von uns für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den zweifachen Ferien- wohnungsmietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 1.000,--; übersteigt der zweifache Ferienwohnungsmietpreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des zweifachen Ferienwohnungsmietpreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

Eine Haftung von uns für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die der Kunde ohne Vermittlung von uns direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (zum Beispiel Sportveranstaltungen, Ausflüge, Besuche usw.), kommt nicht in Betracht.

Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger (zum Beispiel Ferienwohnungseigentümer) zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Die Beteiligung an Sport- und andere Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft.

Krankheitsfall
Kosten, die durch Krankheit während des Ferienwohnungs- aufenthaltes entstehen, hat der Kunde selbst zu tragen. Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport des Kunden hat dieser selbst zu tragen. Wenn der Gesundheitszustand des Kunden zu Bedenken Anlass gibt, empfehlen wir dringend, vor Buchung des Aufenthaltes einen Arzt aufzusuchen.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen bei Buchung den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem der Ferienwohnungaufenthalt angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Antritt des Ferienwohnungsaufenthaltes zu unterrichten. Auch wenn Deutschland dem Schengener Abkommen beigetreten ist und die bisherigen Grenzkontrollen abgeschafft wurden, so benötigen Kunden mit deutscher Staatsangehörigkeit als Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für die Einreise nach Deutschland einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Auch Kinder benötigen gültige Reisedokumente. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Die Reisenden haben Pass- und Visabesorgungen selbst vorzunehmen.

Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung des Ferienwohnungsaufenthaltes wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind.

Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

Wir wünschen allen Kunden einen angenehmen Ferienwohnungsaufenthalt. Sollte es doch zu Schwierigkeiten kommen, sollte sich der Kunde an uns wenden.

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich uns zur Kenntnis geben. Des weiteren obliegt es dem Kunden, vor der Kündigung des Vertrages uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Unterlässt es der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Ferienwohnungsaufenthaltes (reisevertragliche Ansprüche) hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Ferienwohnungaufenthaltes gegenüber uns unter folgender Adresse geltend zu machen:

Natalie Tester-Dannheim
Jörg Dannheim
Am Reisenbrook 45
22359 Hamburg

Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c - 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Ferienwohnungsaufenthalt dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und DC Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder DC die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Reisen Minderjähriger
Bei Reisen Minderjähriger können die in der Buchung angegebenen aber nicht mitgereisten Personen (z.B. Eltern) eine unmittelbare Verbindung zu dem Kind und dessen Ferienwohnung durch einen Anruf  herstellen. Dort wird deutsch gesprochen und der anrufenden Person wird geholfen, gegebenenfalls unter Einschaltung durch uns, mit dem Kind Kontakt aufzunehmen.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.

Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären. Dieses gilt jedoch nicht für unbestrittene beziehungsweise rechtskräftig festgestellte Forderungen.

Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass des Ferienwohnungsaufenthalts, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen.

Kleines Ferienwohnungs-ABC

Teil dieses Vertrages ist auch das nachstehende „Kleine Ferienwohnungs-ABC“ mit dem wir unseren Kunden Erklärungen und Hinweise für den Ferienwohnungsaufenthalt in alphabethischer Reihenfolge gibt:


Abflüsse: Werfen Sie niemals Windeln, Watte u.ä. in die Toilette, um eine Verstopfung der Rohre zu verhindern. Falls dieses doch einmal der Fall sein sollte, wenden Sie sich bitte an den Schlüsselverwalter oder an uns.

Allergie: Beachten Sie, dass in unserer Ferienwohnung Haustiere erlaubt sind und evtl. Allergien hervorrufen können, denn wir haben keinen Einfluss auf Pollenflug, Hausstaub usw.

Ausstattung: Die Ferienwohnung ist komplett zum Selbsthaushalt ausgestattet. Bettwäsche, Geschirrtücher, Tischdecken u.ä. müssen vom Kunden selbst mitgebracht werden.

An-/Abreise: Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend, wobei die Anreise am Anreisetag in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und die Abreise am Abreisetag bis 10:00 Uhr erfolgen sollte.

Entfernungsangaben: Sind geschätzt und meistens Luftlinie. Bei Einkauf ist der nächste „Laden“ mit notwendigsten Bedarfsartikeln gemeint, oftmals Saisongeschäfte. Da kurzfristige Schließungen von Restaurants und Geschäften vorkommen können, übernehmen wir für diese Angaben keine Gewähr.

Erwärmung der Ferienwohnung: Wir machen Sie höflichst darauf aufmerksam, dass das Haus bei Ihrer Ankunft möglicherweise nicht aufgeheizt ist.

Fahrräder, Ruderboote, Spielgeräte und Gartenmöbel: Soweit nicht als Leistungsmerkmal benannt, handelt es sich um Extras, die auf die Preisgestaltung keinen Einfluss haben. Für die Bereitstellung und Funktionstüchtigkeit übernehmen wir keine Garantie.

Größenangaben in qm: Die Flächenangaben die Grundstücksgröße bzw. die Wohnfläche sind Circa-Angaben.

Haustiere: Das Mitbringen eines Haustier ist erlaubt. Hunde müssen an der Leine geführt werden. Kampfhunde jeglicher Art sind grundsätzlich nicht gestattet. Falls Sie mehr als einen Hund mitbringen, muss dieses beim Eigentümer zuvor angefragt werden. Für die Einreise nach Deutschland genügt der internationale Impfpass. Die letzte Tollwutimpfung muss mindestens 1 und höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein. Bitte beachten Sie, dass sich in der Ferienwohnung in der Vergangenheit Hunde aufgehalten haben können.

Kamin: Der Kamin darf nur mit dem vom Vermieter gegen Entgelt zur Verfügung gestellten Brennmaterial betrieben werden. Das Betreiben geschieht auf eigene Gefahr.

Kinder/Kinderbetten: Wer ein Reisebett mitbringt, kann sicher sein, dass im Schlafzimmer ausreichend Platz dafür ist. Es gibt keine Wickelkommode. Es gibt jedoch  die Möglichkeit bei der Buchung  ein Kinderbett zu einem wöchentlichen Preis von 5,- Euro zu mieten.

Lärmbelästigung: Auch in Ihrem Urlaub geht für die Deutschen der Alltag weiter: Für entsprechende Geräuschkulissen durch z.B. landwirtschaftiche Arbeiten, Bauarbeiter, Straßenverkehr oder Manöver sind wir nicht verantwortlich.

Mitzubringen: Mitgebracht werden müssen: Bettwäsche, Bade-, Hand- und Geschirrtücher, evtl. Bettdecke, Kopfkissen und Unterlage für Kinderbett, Reinigungsmittel für Abwasch und Hausputz sowie Toilettenpapier.

Müllabfuhr: Müllabfuhr wird nicht immer bei Ein- und Auszug vorgenommen, sondern meistens im Laufe der Woche.

Naturgrundstück: Natürlich belassenes, je nach Gegend mit Wiese, Dünengras, Wald oder Heide bewachsenes Grundstück; naturgemäß können manchmal nicht alle Freizeitaktivitäten auf diesen Grundstücken durchgeführt werden.

Reklamation: Eventuelle Reklamationen sind umgehend uns zu melden, damit wir helfen können.

Schäden: Sie sind verpflichtet, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Außerdem sind Sie verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu melden und zu ersetzen. Eventuelle Schäden an der Ferienwohnung oder dessen Inventar, die während Ihres Aufenthaltes entstehen, müssen uns unverzüglich gemeldet werden. Für diese Schäden haften Sie ggf. selbst und die Schäden müssen uns erstattet werden.

Schlüsselübergabe: Die Person des Schlüsselübergebers am Ort ist in der Regel nicht die eines Betreuers der zum Handeln im unserem Namen befugt ist, so dass diese Person nicht rechtsverbindlich handelt. Sie verfügen über keine Kenntnis von Ausweichobjekten und somit können sie keine abschließenden Regelungen mit den Kunden vor Ort treffen. Ihr Vertragpartner sind ausschließlich wir. Der Reisende soll sich bei Problemen immer die Telefonnummer 0049 (0) 40 64 53 80 13 anrufen.

Schrankplatz: ist auf die vorhandenen Ausstattungs- gegenstände begrenzt.

Strand: Die Ostsee-Küste Deutschlands ist sehr vielfältig: Flachdünen, Steil- und Kieselstrände, wunderschön und immer Naturstrand. Dies heißt auch: Wind und Wellen können manche Küste von Jahr zu Jahr verändern!

Strom/Wasser / Abwasser: Stromzähler, die verbrauchsabhängige Nebenkosten erfassen, müssen bei An- und Abreise vom Mieter abgelesen und in das bei der Anreise übergebene Abrechnungsformular eingetragen werden. Die Differenz zwischen An- und Abreise (Verbrauch) ist mit dem im Formular angegebenen Preis pro kW/h zu multiplizieren.

Die verbrauchsabhängigen Nebenkosten für Strom werden über die verbrauchten Stromkosten (kWh) bezahlt. Dafür ist der Stromzähler am Anreise- und Abreisetag abzulesen. Die Kosten hierfür betragen €/kWh 0,40 und sind am Abreisetag an den Schlüsselübernehmer zu entrichten.

Die errechneten verbrauchsabhängigen Kosten (auch evtl. für den Brennstoff für den Kamin) sind bei Rückgabe des Schlüssels zu entrichten. Sollte der Schlüsselübernehmer nicht anwesend sein, werden das/die Formular(e), die errechneten Kosten und der Schlüssel in einem Umschlag in den Briefkasten Friedrichstal Nr. 3 bei Familie Tester eingeworn. Die Kaution wird dann kurzfristig erstattet.

Technische Geräte: Falls wider Erwarten technische Geräte ausfallen sollten, werden wir uns sofort nach Mitteilung um schnelle Abhilfe bemühen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, falls dieses ein wenig Zeit beanspruchen sollte.

Ungeziefer: Die Ferienwohnung befindet sich in der freien Natur, daher ist gelegentlich mit Insekten u.ä. (Wespen, Ameisen, Mäuse, Ohrenkneifer usw.) zu rechnen.


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